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Eine Übersicht der Belegung im Mietshaus Mîrhavens.
Mieter müssen Bürger Mîrhavens sein.
Untergeschoss | Bewohner | Bewohner | |
---|---|---|---|
Appartement I | Aria Fhirn | Appartement II | Seamus Knox |
Appartement III | Appartement IV | ||
Obergeschoss | Bewohner | Bewohner | |
I Herrenappartement | Ferdinand von Erlenberge | II Beiger Salon | |
III Roter Salon | IV Magiers Loft | Bethsaba Geneva | |
V Grüner Salon | Dreufang Schmiedebergen | VI Künstlerlodge | Seamus Knox |

- Das Wort des Herzogs ist Gesetz. Den Befehlen des Herzogs ist stets Folge zu leisten.
- Die Garde vertritt in der Stadt und im nahen Umkreis der Stadt das Recht des Herzogs. Den Befehlen der Garde ist Folge zu leisten.
- Es ist strengstens verboten den Herzog oder seine Vertreter anzugreifen oder ihnen zu schaden.
- Es ist verboten, sich ohne Befugnis als ein Vertreter des Herzogs oder des Herzogtums auszugeben.
- Das Tragen von blank gezogenen Waffen ist nur dem Herzog und seinen Vertretern gestattet.
- Das Wirken von arkaner und klerikaler Magie ist Nichtlegimetierten strengstens untersagt.
- Jedwedem Besucher, Bewohner und Bürger der Stadt ist es erlaubt, seinen Glauben im Privaten frei auszuleben.
- Öffentliche Huldigungen, Predigten oder Opferriten sind den vom Herzog in der Stadt legitimierten Glaubensrichtungen vorbehalten.
- Gäste sind Reisende ohne Verbindungen in Valgard.
- Bürger nennen einen Bürgerbrief der Stadt Valgard ihr Eigen.
- Bewohner haben Fürsprecher in Valgard oder vergüten ihren Schutz angemessen.
- Bewohner sind keine Bürger der Stadt bis sie einen Bürgerbrief erworben haben.
- Bewohnern und Bürgern Valgard ist es gestattet Anklage zu erheben.
- Der Herzog und/oder einer seiner Vertreter sind Rechtsprecher.
- Strafbar sind alle Handlungen die nicht persönlich geregelt werden können und einen körperlichen
und/oder seelischen Schaden an einem Bürger Valgards, dessen Eigentum, Schutzbefohlenen oder einen Schaden an der Stadt selbst zur Grundlage haben.
- Straftaten an der Stadt oder Bürgern Valgard die außerhalb der Stadtmauern begangen werden, können hier dennoch verurteilt werden.
- Der Verurteilte hat durch die richtende Instanz über sein Strafmaß informiert zu werden.
Durch das Betreten der Stadt setzt sich ein Verurteilter der Exekutiven Valgard aus.
- Das Strafmaß wir individuell nach Schwere der Tat durch die Gerichtsbarkeit festgelegt.
- Die Gesetzmäßigkeiten anderer Städte oder Siedlungen haben keinerlei Auswirkung auf das Leben in den Grenzen der Stadt,
jedwede Lösegelder, Vogelfreiheit oder Ähnliches sind hier aufgehoben.
- Jede Person, die in Valgard Zuflucht sucht, ist verpflichtet bei der Garde vorstellig zu werden und offen zulegen,
wenn gegen sie in anderen Siedlungen Strafverfahren anhängig sind, der Strafvollzug noch offen ist, sie für vogelfrei erklärt wurde oder ein Kopfgeld auf sie ausgesetzt wurde.
- Jeder Handel zwischen Bürgern und Nicht-Bürgern ist durch Abgaben
(im Wert eines Zehnt der gehandelten Waren durch den Nicht-Bürger) an die Stadt zu vergüten. Handel unter Bürgern wird nicht besteuert.
- Der Zehnte ist direkt an den Herzog oder seine Vertreter zu entrichten.
- Die Beauftragung zu Mord, Diebstahl, Erpressung, Schmähung, Rebellion und Misshandlung ist verboten.
- Die Ausführung solcher Taten an Bürgern, Bewohnern oder Gästen des Herzogtums ist verboten.
- Im Falle eines offenen Krieges werden alle Bewohner und Bürger der Stadt zum militärischen Dienste einberufen.
Deserteure werden ohne Vorwarnung für vogelfrei erklärt und müssen mit den Konsequenzen bis hin zur Todesstrafe rechnen.
- Anträge auf Sondergenehmigungen zu den einzelnen Gesetzespunkten sind an entsprechend befugte Personen zu stellen.
- Sie gelten nur als erteilt, wenn sie gültig und mit entsprechendem Siegel versehen sind.
Sondergenehmigungen sind jedem Bürger oder Staatsdiener auf Verlangen vorzuzeigen. Diese Sondergenehmigungen können, bis auf weiteres, bei seiner Durchlaucht beantragt werden.
- Zusätzlichen Erlässen in der Stadt ist Folge zu leisten. Jene sind durch die Stadt vor den betreffenden Orten auszuhängen.

Zitat:Studentenakte der Akademie Konvokai - Mirhaven
Name des Schülers:
Alter des Schülers:
Rang innerhalb der Akademie:
Semester/Zeitpunkt der Einschreibung:
Herkunft:
Zimmer auf dem Akademiegelände Ja/Nein:
Wenn Nein -> Anschrift:
Studiengebühren Ja/Nein:
Unterrichtende Tätigkeit für die Akademie Ja/Nein:
Spezialisierung:
Jedes Mitglied der Akademie hat dieses Formblatt bei Eintritt auszufüllen.


[[Geschehnisse, die die Zwerge und deren Binge betreffen, kommen in diesen Thread.]]

[[Dieser Thread soll dazu dienen, Geschehnisse in Elboria und dessen Umland zu sammeln.]]

[[In diesem Thread sollen alle Aushänge am Schwarzen Brett in Mirhaven, Ankündigungen in Mirhaven und Umland oder ähnliches vereint werden.
Bitte bei einer Ankündigung/Mitteilung im Umland in [] dazu schreiben, welches Gebiet genau betroffen ist. ]]

Endlich war sein Lebenswerk vollbracht. Garwick Findor Silberstab hatte aus allen Ecken der Reiche die Wähltafeln geborgen und das Rund-Portal vervollständigt.
So stand es nunmehr in einem gesicherten geheimen Raum der Akademie:
Das Weltentor.
Die Meister der Akademie waren außer sich. Die als verrückt abgetanen Theorien und Spinnereien des emeritierten Meisters hatten sich damit bestätigt. Ein Durchbruch für die Welt der Magie.
Und der wagemutigen Abenteurer.
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Mit dem Weltentor wird Spielleitern und Plot-SL – oder auch ggf. nach Absprache für Spielerplots – die Möglichkeit geboten, Abenteuer an fernen Ecken der Vergessenen Reiche mit einer Gruppe auszuspielen, Ausflüge auf ferne Ebenen oder Planeten zu gestalten und auch in ganz andere Settings einzutreten. Von Oerth bis Ravenloft, wer sich in dem Stoff auskennt, darf endlich einmal die Phantasie spielen lassen!
Typischerweise sollten die Abenteuer in angemessenen Gruppen für ein paar Abende in der Fremde stattfinden und nicht das Servergeschehen selber beeinflussen. So ausgelagert kann man einige Ereignisse durchspielen, die nicht das Spiel aller anderen gefährden oder beeinträchtigen.

Ein Sammelthread für Fragmentanbieter und -suchende.